Kindertageseinrichtung: Ermäßigung / Übernahme von Kostenbeiträgen
Leistungsbeschreibung
Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen werden Kostenbeiträge festgesetzt. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen für den Besuch des Kindes /der Kinder in einer Kindertageseinrichtung ganz oder teilweise von der Gemeinde / der Stadt / dem Kreis übernommen.
Spezielle Hinweise für Landkreis Segeberg
Wichtige Informationen finden Sie auch auf www.segeberg.de/kita.
Kindertagespflege
Allgemeine Informationen zur Förderung der Kindertagespflege im Kreis Segeberg (laufende Geldleistung an die Kindertagespflegepersonen und Festsetzung der Kostenbeiträge an die Eltern):
- Kindertagespflege: Förderung der Kindertagespflege im Kreis Segeberg ab 01.01.22 (Merkblatt) PDF-Datei: (PDF, 307 kB)
- Kindertagespflege: Förderung von Kindern in Tagespflege ab 2022 (Satzung) PDF-Datei: (PDF, 426 kB)
- Kindertagespflege: Schaubild Kindertagespflege PDF-Datei: (PDF, 930 kB)
Antragsformulare
- Kindertagespflege: Abrechnung von Vertretungsstunden in der Kindertagespflege (Formular) PDF-Datei: (PDF, 284 kB)
- Kindertagespflege: Arbeitszeitbescheinigung ab 01.01.22 (Anlage 2) PDF-Datei: (PDF, 22 kB)
- Kindertagespflege: Ausfallzeiten Tagespflegeperson (Formular, Liste) PDF-Datei: (PDF, 90 kB)
- Kindertagespflege: Bestätigung der Tagespflegeperson ab 01.01.2022 (Anlage 1) PDF-Datei: (PDF, 183 kB)
- Kindertagespflege: Ermäßigung des Kostenbeitrages für Kindertagespflege ab 01.08.2020 (Antrag) PDF-Datei: (PDF, 175 kB)
- Kindertagespflege: Folge- und Änderungsantrag ab 01.01.2022 (Formular) PDF-Datei: (PDF, 312 kB)
- Kindertagespflege: Geschwisterermäßigung ab 01.01.22 (Antrag, Anlage 3) PDF-Datei: (PDF, 9 kB)
- Kindertagespflege: Gewährung einer laufenden Geldleistung für Kindertagespflege ab 01.01.2022 (Antrag und Merkblatt) PDF-Datei: (PDF, 365 kB)
- Kindertagespflege: Hälftige Erstattung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an Kindertagespflegepersonen ab 2022 (Antrag) PDF-Datei: (PDF, 160 kB)
- Kindertagespflege: Hälftige Erstattung der Beiträge zur Rentenversicherung an Kindertagespflegepersonen ab 2022 (Antrag) PDF-Datei: (PDF, 130 kB)
Bitte beachten Sie die Förderungsmöglichkeiten und den jeweils richtigen Ansprechpartner: Das örtliche Sozialamt oder das Kreisjugendamt.
Haben Sie grundsätzliche Fragen zur Tagespflege, wenden Sie sich bitte an die richtige Vermittlungsstelle.
Die Vermittlungsstelle, die für Ihren Wohnort zuständig ist, finden Sie in der folgenden Übersicht:
- Kindertagespflege: Ansprechpartner*innen und Kontakt PDF-Datei: (148 kB)
Kindertageseinrichtungen: Dokumente und Formulare
- Kita: Bedarfsanzeige der Kostenübernahme bei Besuch einer Kindertageseinrichtung außerhalb von Schleswig-Holstein PDF-Datei: (PDF, 78 kB)
- Kita: Ermäßigung des Teilnehmerbeitrages KiTa (Antrag) PDF-Datei: (PDF, 168 kB)
- Kita: Ermäßigung Elternbeiträge Sozialstaffel 2021/2022 (Satzung) PDF-Datei: (PDF, 304 kB)
- Kita: Ermäßigung von Teilnahmebeiträgen in Kindertageseinrichtungen (Merkblatt für Eltern) PDF-Datei: (PDF, 150 kB)
- Kita: Liste aller Kitas im Kreis Segeberg XLSX-Datei: (XLSX, 111 kB)
Für die einkommensabhängige Ermäßigung der Elternbeiträge wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Sozialamt.
Bedarfspläne
- Kita-Bedarfsplan 2020/2021 PDF-Datei: (PDF, 6,1 MB)
- Kita-Bedarfsplan 2019/2020 PDF-Datei: (PDF, 5,7 MB)
- Kita-Bedarfsplan 2018/2019 PDF-Datei: (PDF, 5,7 MB)
- Kita-Bedarfsplan 2017/2018 PDF-Datei: (PDF, 4,9 MB)
- Kita-Bedarfsplan 2016/2017 PDF-Datei: (PDF, 4,9 MB)
Ansprechpartner*innen
Abrechnung der sozialen- und Geschwisterermäßigung in KiTas
Kindertagespflege, Kreiseigene Schulen
SQKM in Kitas, Kita-Datenbank, Kindertagespflege
Kita-Bedarfsplanung
Kita-Aufsicht
Kindertagespflege
Erlaubniserteilung Kindertagespflege, Kita-Aufsicht, Rechtsanspruchsangelegenheiten
SQKM-Aufsicht für Kitas
SQKM in Kitas, Kita-Datenbank
Kita: Aufsicht, Erlaubniserteilung, Investitionsförderung
SQKM-Aufsicht für Kitas
Teaser
Kostenbeiträge für Kindertageseinrichtungen können bei entsprechend geringem Einkommen auf Antrag ganz oder teilweise übernommen werden.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in Ausnahmefällen die Kreisverwaltung.
Was sollte ich noch wissen?
Veränderungen jeglicher Art (familiär oder finanziell) sind unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.
Sofern in der eigenen Gemeinde zum Zeitpunkt des gewünschten Aufnahmetermins kein bedarfsgerechter Platz in einer Kindertagesstätte zur Verfügung steht, kann das Kind in einer Kindertagesstätte angemeldet werden, die in einer anderen Gemeinde liegt.
Voraussetzung hierfür ist grundsätzlich, dass die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten des Kindes der eigenen Gemeinde die beabsichtigte Anmeldung ihres Kindes in einer anderen Gemeinde mindestens drei Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin anzeigt haben. Die eigene Gemeinde leistet dann eine Kostenausgleichszahlung für den Kindertagesstätten-Platz an die Gemeinde, in der die vom Kind besuchte Kindertagesstätte lieg
Welche Fristen muss ich beachten?
Werden Kostenbeiträge ganz oder teilweise übernommen, erfolgt die Übernahme ab dem Tage, an dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Eine rückwirkende Ermäßigung / Übernahme der Kosten ist nicht möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweise zum Bezug von Arbeitslosengeld II oder über Einkünfte, Miete und Belastungen. Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Anträge / Formulare
Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
- § 90 Abs. 1 und 3 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163),
- § 25 Abs. 3 Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz - KiTaG).
Rechtsgrundlage
- § 90 Abs. 1 und 3 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163),
- § 25 Abs. 3 Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz - KiTaG).