Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden
Beschreibung
Leistungsbeschreibung
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Spezielle Hinweise für Landkreis Segeberg
Aufgaben und Ansprechpartner*innen
Leitungstätigkeiten
- Organisatorische, personelle und fachliche Leitung des Fachdienstes,
- Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht,
- Ansprechpartner für Brückenbaumaßnahmen / Baubevollmächtigung,
- Budgetplanung und Controlling / Entwicklung von Ziele und Leitlinien.
Neubau und Unterhaltungsmaßnahmen - Kreisstraßen und Radwege
- Erstellung und Abwickelung von Ingenieurverträgen,
- Planung, Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung und Bauüberwachung,
- Einwerbung und Abrechnung von Fördermitteln,
- Steuerung der Verwaltungsgemeinschaft mit dem WZV,
- Abgabe von Stellungnahmen zu F- und B-Plänen, Bauanträgen,
- Genehmigung von Schwertransportanträgen (Vemags),
- Mitwirkung bei der Entwicklung von Zielen und Leitlinien und bei der Haushaltsaufstellung.
Neubau und Unterhaltungsmaßnahmen - Brücken
- Erstellung und Abwicklung von Ingenieurverträgen,
- Planung, Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung und Bauüberwachung,
- Einwerbung und Abrechnung von Fördermitteln,
- Genehmigung von Schwertransportanträgen (Vemags),
- Mitwirkung bei der Entwicklung von Zielen und Leitlinien und bei der Haushaltsaufstellung.
Verwaltungstätigkeiten
- Abgabe von Stellungnahmen zu F- und B-Plänen, Bauanträgen,
- Genehmigungen nach StrWG (Sondernutzunganträge),
- Erstellung von Nutzungs- und Baulastverträge,
- Controlling, Vorkontierung von Eingangs- und Ausgangsrechnung,
- Haushaltsaufstellung und Überwachung / Kostenkontrolle,
- Vorbereitung und Überwachung von Förderanträgen.
Teaser
Straßen-, Rad- und Gehwegschäden können bei den Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen gemeldet werden.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.
Rechtsgrundlagen
- § 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- § 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Rechtsgrundlage
- § 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- § 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).