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Bestellung von Lebenspartnerschaftsurkunden

Wenn Sie eine aktuelle Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen und in unserem Standesamt die Lebenspartnerschaft begründet haben, oder in einem Ort, der inzwischen hier eingemeindet wurde, dann ist unser Standesamt für die Ausstellung der Urkunde zuständig. Dies gilt auch, wenn Sie im Ausland eine Lebenspartnerschaft begründet haben und die Begründung der Lebenspartnerschaft durch unser Standesamt nachbeurkundet wurde.

Weitere Informationen, den Datenschutzhinweis sowie das Antragsformular finden Sie im Portal.

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