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Gleichstellungsbeauftragte

Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten im Amtsbereich Boostedt-Rickling hat das Ziel, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen.

Als ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte dieses Amtes bin ich Ansprechpartnerin für frauen- und gleichstellungsrelevante Themen, die im Alltag allseits präsent sind.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie:

  • Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Berufstätigkeit und der Pflege von Angehörigen
  • Berücksichtigung unterschiedlicher Lebenssituationen der verschiedenen Geschlechter
    (Gender Mainstreaming)
  • Strategien zur Verhinderung von Benachteiligungen und Ungleichheiten sowie Prävention auf allen gesellschaftlichen Ebenen
  • Regelungen im Beruf während der Schwangerschaft, Mutterschutz, Schutzfristen etc.
  • Geschlechtergerechtes und diskriminierungsfreies Bewerbungsverfahren
  • Berufliche Förderung und Fortbildung (Mentorinnen-Programm)

Hilfe und Beratung für Frauen:

  • Frauenfachberatungsstelle und Notruf des Frauenzimmers in Bad Segeberg:
    Frauenzimmer e.V., Oldesloer Str. 20, 23795 Bad Segeberg
    Tel.: 04551 / 3818 / frauenzimmer-badsegeberg@t-online.de / www.frauenzimmer-badsegeberg.de
  • Frauennotrufe bei häuslicher und sexualisierter Gewalt, Zwangsprostitution, Zwangsverheiratung
  • Lebenssituationen von Menschen mit Migrationshintergrund (kulturelle und religiöse Traditionen)

Förderung von Frauen in wirtschaftlichen und politischen Gremien

  • Unterstützung für die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen und Aufsichtsräten sowie in kommunalpolitischen Gremien
  • Thema: Parität

Die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist Netzwerkarbeit. Sie ist eingebunden in den fachlichen Austausch. Sie steht in Kontakt mit anderen Gleichstellungsstellen und Einrichtungen der Fachberatung:

  • mit der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Bad Segeberg
  • mit den weiteren Gleichstellungsbeauftragten dieses Kreises
  • mit den übergeordneten Landesarbeitsgemeinschaften der haupt- und ehrenamtlichen kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten.

Wenn Sie Fragen und Anregungen haben, nehmen Sie gern Kontakt zu mir auf.

Achten Sie gern auf verschiedene Aktionen der Gleichstellungsbeauftragten in Schleswig-Holstein.

Rechtliche Grundlage:

Die Verpflichtung zur Umsetzung des GM (Gender Mainstreaming) ergibt sich sowohl aus europäischem Recht (EU-Vertrag) als auch aus unserem nationalen Verfassungsrecht. Art. 3, Abs. 2 Grundgesetz (GG) sieht vor, dass der Staat "die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern" fördert und "auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt". Der EU-Vertrag sieht Ähnliches vor; nämlich die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern.

Broschüre - Haushalt fair verteilen - Eine Gebrauchsanleitung für Beschäftigte aller kommunaler Ämter

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