Gleichstellungsbeauftragte
Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten im Amtsbereich Boostedt-Rickling hat das Ziel, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen.
Als ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte dieses Amtes bin ich Ansprechpartnerin für frauen- und gleichstellungsrelevante Themen, die im Alltag allseits präsent sind.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie:
- Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Berufstätigkeit und der Pflege von Angehörigen
- Berücksichtigung unterschiedlicher Lebenssituationen der verschiedenen Geschlechter
(Gender Mainstreaming) - Strategien zur Verhinderung von Benachteiligungen und Ungleichheiten sowie Prävention auf allen gesellschaftlichen Ebenen
- Regelungen im Beruf während der Schwangerschaft, Mutterschutz, Schutzfristen etc.
- Geschlechtergerechtes und diskriminierungsfreies Bewerbungsverfahren
- Berufliche Förderung und Fortbildung (Mentorinnen-Programm)
Hilfe und Beratung für Frauen:
- Frauenfachberatungsstelle und Notruf des Frauenzimmers in Bad Segeberg:
Frauenzimmer e.V., Oldesloer Str. 20, 23795 Bad Segeberg
Tel.: 04551 / 3818 / frauenzimmer-badsegeberg@t-online.de / www.frauenzimmer-badsegeberg.de - Frauennotrufe bei häuslicher und sexualisierter Gewalt, Zwangsprostitution, Zwangsverheiratung
- Lebenssituationen von Menschen mit Migrationshintergrund (kulturelle und religiöse Traditionen)
Förderung von Frauen in wirtschaftlichen und politischen Gremien
- Unterstützung für die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen und Aufsichtsräten sowie in kommunalpolitischen Gremien
- Thema: Parität
Die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist Netzwerkarbeit. Sie ist eingebunden in den fachlichen Austausch. Sie steht in Kontakt mit anderen Gleichstellungsstellen und Einrichtungen der Fachberatung:
- mit der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Bad Segeberg
- mit den weiteren Gleichstellungsbeauftragten dieses Kreises
- mit den übergeordneten Landesarbeitsgemeinschaften der haupt- und ehrenamtlichen kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten.
Wenn Sie Fragen und Anregungen haben, nehmen Sie gern Kontakt zu mir auf.
Achten Sie gern auf verschiedene Aktionen der Gleichstellungsbeauftragten in Schleswig-Holstein.
Rechtliche Grundlage:
Die Verpflichtung zur Umsetzung des GM (Gender Mainstreaming) ergibt sich sowohl aus europäischem Recht (EU-Vertrag) als auch aus unserem nationalen Verfassungsrecht. Art. 3, Abs. 2 Grundgesetz (GG) sieht vor, dass der Staat "die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern" fördert und "auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt". Der EU-Vertrag sieht Ähnliches vor; nämlich die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern.