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Gleichstellungsbeauftragte

Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten im Amtsbereich Boostedt-Rickling hat das Ziel, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen.

Als ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte dieses Amtes bin ich Ansprechpartnerin für frauen- und gleichstellungsrelevante Themen, die im Alltag allseits präsent sind.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie:

  • Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Berufstätigkeit und der Pflege von Angehörigen
  • Berücksichtigung unterschiedlicher Lebenssituationen der verschiedenen Geschlechter
    (Gender Mainstreaming)
  • Strategien zur Verhinderung von Benachteiligungen und Ungleichheiten sowie Prävention auf allen gesellschaftlichen Ebenen
  • Regelungen im Beruf während der Schwangerschaft, Mutterschutz, Schutzfristen etc.
  • Geschlechtergerechtes und diskriminierungsfreies Bewerbungsverfahren
  • Berufliche Förderung und Fortbildung (Mentorinnen-Programm)

Hilfe und Beratung für Frauen:

  • Frauenfachberatungsstelle und Notruf des Frauenzimmers in Bad Segeberg:
    Frauenzimmer e.V., Oldesloer Str. 20, 23795 Bad Segeberg
    Tel.: 04551 / 3818 / frauenzimmer-badsegeberg@t-online.de / www.frauenzimmer-badsegeberg.de
  • Frauennotrufe bei häuslicher und sexualisierter Gewalt, Zwangsprostitution, Zwangsverheiratung
  • Lebenssituationen von Menschen mit Migrationshintergrund (kulturelle und religiöse Traditionen)

Förderung von Frauen in wirtschaftlichen und politischen Gremien

  • Unterstützung für die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen und Aufsichtsräten sowie in kommunalpolitischen Gremien
  • Thema: Parität

Die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist Netzwerkarbeit. Sie ist eingebunden in den fachlichen Austausch. Sie steht in Kontakt mit anderen Gleichstellungsstellen und Einrichtungen der Fachberatung:

  • mit der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Bad Segeberg
  • mit den weiteren Gleichstellungsbeauftragten dieses Kreises
  • mit den übergeordneten Landesarbeitsgemeinschaften der haupt- und ehrenamtlichen kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten.

Wenn Sie Fragen und Anregungen haben, nehmen Sie gern Kontakt zu mir auf.

Achten Sie gern auf verschiedene Aktionen der Gleichstellungsbeauftragten in Schleswig-Holstein.

Rechtliche Grundlage:

Die Verpflichtung zur Umsetzung des GM (Gender Mainstreaming) ergibt sich sowohl aus europäischem Recht (EU-Vertrag) als auch aus unserem nationalen Verfassungsrecht. Art. 3, Abs. 2 Grundgesetz (GG) sieht vor, dass der Staat "die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern" fördert und "auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt". Der EU-Vertrag sieht Ähnliches vor; nämlich die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern.

Broschüre - Haushalt fair verteilen - Eine Gebrauchsanleitung für Beschäftigte aller kommunaler Ämter

Neuerungen in Sachen Gleichstellung

GEWALTHILFEGESETZ

Das Gewalthilfegesetz wurde am 31. Januar 2025 verabschiedet. Kostenfreie Schutz-, Beratungs- und auch Unterstützungsangebote sind zur Verfügung zu stellen. In der Bundesrepublik ist Gewalt gegen Frauen ein großes Thema. Mit dem Gewalthilfegesetz sollen insbesondere Frauen und Kinder vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt geschützt werden. Für Betroffene soll der Zugang niedrigschwellig sein.

Mehr zum Gewalthilfegesetz unter diesem Link: https://t1p.de/hooyw

 

Beachte hierzu folgende Termine:

Inkrafttreten des Großteils des Gesetzes am 28. Februar 2025.

Inkrafttreten der Sicherstellungsverantwortung nach § 5 Gewalthilfegesetz am 1. Januar 2027.

Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder am 1. Januar 2032.

 

MUTTERSCHUTZGESETZ

Das Mutterschutzgesetz wurde im Februar 2025 reformiert. Die Bundesfamilienministerin Paus (vorherige Regierung) wollte mit der Reform ein gutes Zeichen für Frauen in Deutschland setzen. Es ging insbesondere auch um die rechtliche Situation für Mütter nach einer Fehlgeburt - gestaffelter Mutterschutz nach einer Fehlgeburt ab der 13. Woche. 

Mehr zum gestaffelten Mutterschutzgesetz unter diesem Link: https://lmy.de/BSYWP          

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.