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Mikrozensus 2025

Das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein hat uns darauf hingewiesen, dass auch im Jahr 2025 im gesamten Bundesgebiet und damit auch in vielen Städten und Gemeinden des Bundeslandes Schleswig-Holstein die 1 %-Erhebung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt (Mikrozensus) stattfindet. Rechtsgrundlage hierzu ist das Mikrozensusgesetz vom 7. Dezember 2016.


Die Befragung der ausgewählten Haushalte erstreckt sich dabei über das gesamte Jahr 2025. Das bedeutet, dass in den kommenden Monaten auch Haushaltes der Gemeinden unseres Amtes zum (telefonischen) Interview ausgewählt werden können. Mit der Befragung der Haushalte werden Interviewerinnen und Interviewer vom Landesamt beauftragt, die Gewähr für Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit bieten und besonders zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet worden sind. Die Erhebungsbeauftragten können sich mit einem Erheber-Ausweis legitimieren und sind zur Erfassung der Daten u. a. mit Laptops ausgestattet. Alle vom Mikrozensus betroffenen Haushalte erhalten ein Ankündigungsschreiben des Statistischen Amtes, sowie eine Kurzinformation, die über Zweck, Art, Umfang und rechtliche Regelungen dieser
Erhebung informiert.


Da sich erfahrungsgemäß ein Teil der betroffenen Haushalte an die für sie zuständige Gemeindeverwaltung wendet, um sich die Rechtmäßigkeit dieser Erhebung bestätigen zu lassen, möchten wir unsere Bürgerinnen und Bürger bereits jetzt über die gesetzlich angeordnete Erhebung informieren. Weiter informieren wir Sie darüber, dass die Durchführung des Mikrozensus und der damit verbundene Einsatz von Laptops nach Prüfung durch die Datenschutzbeauftragten rechtlich einwandfrei ist

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.statistik-nord.de/mikrozensus.

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