Das Schiedsamt – außergerichtliche Streitbeilegung vor Ort
Das Schiedsamt ist eine kommunale Einrichtung zur außergerichtlichen Streitschlichtung. Es bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Konflikte unbürokratisch, kostengünstig und in einem persönlichen Gespräch zu klären – ohne sofort den Rechtsweg beschreiten zu müssen.
Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und werden von der Gemeindevertretung gewählt. Sie sind zur Neutralität und Verschwiegenheit verpflichtet und handeln unabhängig. Ziel ihrer Arbeit ist es, zwischen den Beteiligten zu vermitteln und eine einvernehmliche Lösung zu finden, mit der beide Seiten leben können.
Aufgaben und Tätigkeiten der Schiedspersonen
Schiedspersonen werden vor allem bei folgenden Streitigkeiten tätig:
- Nachbarschaftsstreitigkeiten (z. B. Lärmbelästigung, Überwuchs von Hecken, Grenzfragen)
- Beleidigungen oder üble Nachrede
- kleinere Sachbeschädigungen
- Hausfriedensbruch
- sonstige Privatklagedelikte
Im Schlichtungstermin hören die Schiedspersonen beide Seiten an, klären den Sachverhalt und unterstützen die Beteiligten dabei, gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten, um den Konflikt durch einen zu protokollierenden Vergleich zu beenden.
Vorteile des Schiedsamtes
- schnelle Terminvergabe
- geringe Kosten
- vertrauliches Verfahren
- persönliche Gesprächsatmosphäre
- nachhaltige Konfliktlösung durch Einigung
Das Schiedsamt trägt dazu bei, gerichtliche Verfahren zu vermeiden, das nachbarschaftliche Miteinander zu stärken und Konflikte dauerhaft zu befrieden.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 30 Jahre
- Der Wohnsitz muss im Schiedsamtsbezirk liegen
- Persönliche Eignung:
- Lebenserfahrung
- Fähigkeit zur neutralen Gesprächsführung
- Geduld und Durchsetzungsvermögen
- Unparteilichkeit
- gute Kommunikationsfähigkeit
- Keine Vorstrafen (insbesondere keine einschlägigen Straftaten).
- Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse - kein laufendes Insolvenzverfahren o. Ä.
- Kein bestimmtes Amt oder unvereinbare Tätigkeit
Bestimmte Berufe können ausgeschlossen sein (z. B. Richter, Staatsanwälte, Polizeivollzugsbeamte im selben Bezirk).
Für weitere Informationen oder zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.