Aktuelle Informationen zur Geflügelpest im Kreis Segeberg

Aktuell hat die Geflügelpest den Kreis Segeberg fest im Griff. Um eine Ein- bzw. Weiterverschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände zu reduzieren, hatte das Landwirtschaftsministerium mit Allgemeinverfügung vom 23.10.2025 (gültig ab 25.10.2025) für geflügelhaltende Betriebe bestimmte Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet.
Zudem hat der Kreis Segeberg mit Allgemeinverfügung vom 30.10.2025 (Gültig ab 01.11.2025) angeordnet, dass Betriebe, die insgesamt mehr als 49 Stück Geflügel halten, dieses bis auf Weiteres vollständig aufzustallen haben; gleichzeitig wurde das Durchführen von Ausstellungen, Börsen, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel untersagt. Diese Allgemeinverfügung galt zunächst kreisweit.
Mit den Ausbrüchen der Geflügelpest in Betrieben in den Gemeinden Wakendorf I und Mözen wurden Geflügelbestände, die sich in bestimmten Radien um die Ausbruchsbetriebe herum befinden, mit einer gesonderten Allgemeinverfügung (vom 20.11.2025, gültig ab 21.11.2025) gemaßregelt. Innerhalb dieser Radien ist losgelöst von der Allgemeinverfügung vom 30.10.2025 sämtliches Geflügel bis auf Weiteres aufzustallen, also unabhängig von der jeweiligen Bestandsgröße.
Zu letzterer Allgemeinverfügung gibt es auf der Homepage des Kreises Segeberg einen Link zu einer interaktiven Karte, in welcher Geflügelhalter ersehen kann, ob sich seine Geflügelhaltung inner- bzw. außerhalb der Sperrzone (bestehend aus einer Schutzzone mit 3 km-Radius und einer Überwachungszone mit 10 km-Radius und die Ausbruchsbetriebe herum) befindet und damit insbesondere sein Geflügel vollständig oder individuell nach Bestandsgröße aufzustallen hat.